Wichtige Informationen für Eltern mit Betreuungsbedarf

Die Regierung des Saarlandes hat beschlossen, dass an den allgemeinbildenden Schulen und anderen Betreuungseinrichtungen für Kinder (bis zum 12. Lebensjahr) unter bestimmten Voraussetzungen eine Notbetreuung eingerichtet werden soll. Vorrangig soll sich jedoch um eine häusliche Betreuung gekümmert werden.

Dazu muss in einem ersten Schritt ein Antrag gestellt werden, der von der Schule geprüft und vom Schulträger genehmigt werden muss. Das Formular für diesen Antrag finden Sie hier:

Notbetreuung_Erg

Die entsprechende Mitteilung des Ministeriums für Bildung und Kultur können Sie unter diesem Link abrufen: https://www.saarland.de/dokumente/thema_bildung/Notbetreuung_Schulen_Kitas.pdf

Die saarländische Bildungsministerin hat für alle Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Fragen zum Thema und zur Vorgehensweise des Ministeriums einen Brief verfasst, den Sie hier lesen können: Schreiben der Ministerin an die Schülerinnen und Schüler zum Coronavirus