Neuregelung – Lockerung der Maskenpflicht ab 22.09.2021

Liebe Schulgemeinschaft,

 

ab dem 22.09.2021 werden die Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) in Schulen gelockert. Für Schüler*innen, Lehrer*innen und weiteres Personal in Schulen entfällt die Verpflichtung zum Tragen eines MNS während des Unterrichts. Dies gilt auch im Sportunterricht, dem Bläserklassenunterricht und in der FGTS.

In den Fluren, Treppenhäusern, Verwaltungsbereichen, dem Pausenverkauf und der Cafeteria besteht weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer solchen Maske.

Schulfremde Personen (Eltern, …) sind weiterhin verpflichtet, beim Betreten des Gebäudes für die Dauer ihres Aufenthalts einen MNS zu tragen.

Anbei ein Schreiben unserer Ministerin für Bildung und Kultur:

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