FAQs zur Oberstufe

Die am häufigsten gestellten Fragen zur gymnasialen Oberstufe

Wie werde ich zur Hauptphase der gymnasialen Oberstufe zugelassen?

  • Wenn man in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe in allen Fächern (Ausnahme: Sport und Wahlpflichtfächer) mindestens die Note „04“ erreicht hat und höchstens einmal in einem nichtschriftlichen Fach eine mangelhafte Leistung erbracht hat, wird man zur Hauptphase zugelassen.
  • Wenn man eine mangelhafte Leistung in einem schriftlichen Fach ODER in zwei nichtschriftlichen Fächern erbracht hat, so muss man insgesamt einen Notendurchschnitt von „05“ erreichen.
  • Wenn man eine mangelhafte Leistung in einem schriftlichen Fach UND einem nichtschriftlichen Fach erbracht hat, so muss man insgesamt einen Notendurchschnitt von „05“ UND in einem schriftlichen Fach die Note „07“ erreichen.
  • Achtung: Eine „00“ zählt dabei wie die Note „mangelhaft“ in zwei Fächern

Was sind die Voraussetzungen für den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife?

  • Wenn man in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren in der Hauptphase folgende Kriterien erfüllt hat, so erwirbt man den schulischen Teil der Fachhochschulreife:
    • einzubringende Kurse: alle 4 L-Kurse und 11 G-Kurse (darin müssen sein: Deutsch, Pflichtfremdsprache, Mathematik, ein gleichbleibendes GW-Fach und ein gleichbleibendes NW-Fach; eine „00“ und das Seminarfach können nicht eingebracht werden)
    • 2 L-Kurse und 7 G-Kurse müssen mindestens mit „05“ abgeschlossen werde
    • es muss eine Gesamtsumme von mindestens 40 Punkten (L-Kurse bei doppelter Wertung) und 55 (G-Kurse bei einfacher Wertung) erreicht werden
  • Hinweis: Das Zeugnis für den schulischen Teil der Fachhochschulreife wird nur ausgestellt, wenn die Abiturprüfung nicht bestanden oder die Schule vorzeitig verlassen wird.

 Wann werde ich zur Abiturprüfung zugelassen?

  • Es müssen 40 Noten aus allen Halbjahren eingebracht werden und die Summe der Noten muss mindestens 200 betragen. Mindestens 32 dieser Noten müssen „05“ oder besser sein, aber keine darf „00“ lauten (wobei maximal 7 Kurse der Kernfächer unter „05“ (aber nicht „00“) sein dürfen).
  • Unter diesen Noten müssen alle Noten der 5 Prüfungsfächer sein und (soweit nicht schon dadurch abgedeckt) die Noten der folgenden Fächer:
    • alle Noten aus Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache
    • alle Noten des Pflicht-NW-Faches und des Pflicht-GW-Faches
    • mindestens zwei Noten des Religionsfaches und des Kunstfaches
    • mindestens zwei Noten aus dem Fach Spanisch, wenn Spanisch als zweite Fremdsprache belegt worden ist (wobei in keinem Halbjahr die Note „00“ erreicht wurde)

Welche Abiturprüfungen muss ich ablegen?

  • Es finden insgesamt 5 Prüfungen statt (4 schriftliche und 1 mündliche), wobei ein weiteres bereits schriftlich geprüftes Fach zusätzlich mündliche geprüft werden kann
  • alle L-Kurse (immer schriftlich), zwei der drei Kernfächer (Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache) und ein durchgehend belegtes GW-Fach müssen geprüft werden
  • das Seminarfach kann weder schriftlich noch mündlich geprüft werden
  • alle Fächer, die im Abitur geprüft werden, müssen seit der Einführungsphase durchgehend belegt worden sein (Ausnahme: Allgemeine Ethik)
  • es dürfen höchstens zwei GW-Fächer geprüft werden
  • höchstens ein zweistündig unterrichtetes Fach darf geprüft werden
  • mündliche Prüfungsfächer können alle nicht bereits geprüften Fächer sein (der G-Kurs Sport kann jedoch nicht mündlich geprüft werden).
  • Achtung: weicht die schriftliche Prüfungsnote um 4 oder mehr Punkte von der Durchschnittsnote in der Hauptphase ab, so muss eine zusätzliche mündliche Prüfung („Abweichungsprüfung“) in diesem Fach abgelegt werden.

 Welche Voraussetzungen zum Bestehen der Abiturprüfung gibt es?

  • Im Kursbereich müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden und im Prüfungsbereich müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden
    • die Prüfungsnoten werden mit dem Faktor 4 gewichtet, d.h. wenn man 5x die Note „05“ bekommt, so hat man die Mindestpunktzahl (100) erreicht
  • Im Abiturbereich müssen aber in mindestens 3 Prüfungen (und darunter muss mindestens ein L-Kurs sein) „05“ Punkte erreicht werden.