Anmeldungen zur Klassenstufe 5 im Schuljahr 2024-2025

Liebe Schüler*innen und Erziehungsberechtigte der kommenden Fünftklässler*innen,

wir freuen uns Ihnen heute mitteilen zu können, dass wir allen Kindern, die im Anmeldezeitraum angemeldet wurden, einen Schulplatz an der GemS Saarbrücken-Dudweiler anbieten können. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Bildung und Kultur und unserem Schulträger, dem Regionalverband Saarbrücken, können wir im kommenden Schuljahr 6 fünfte Klassen bilden.

In der kommenden Woche werden wir Ihnen die Aufnahme persönlich per Post bestätigen und freuen uns darauf, Sie gemeinsam mit Ihrem Kind am 10. Juli beim Kennenlerntreff in unserer Schule begrüßen zu dürfen.

Anmeldungen – Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2023/2024

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der kommenden 5er,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass es kein Losverfahren für das kommende Schuljahr geben muss. In den nächsten Tagen erhalten Sie von uns eine schriftliche Mitteilung, die Ihre Anmeldung (inklusive Fremdsprachenwahl bzw. den Besuch der Bläserklasse) bestätigt.

 

Viele Grüße, das Schulleitungsteam

FAQs zur Oberstufe

Die am häufigsten gestellten Fragen zur gymnasialen Oberstufe

Wie werde ich zur Hauptphase der gymnasialen Oberstufe zugelassen?

  • Wenn man in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe in allen Fächern (Ausnahme: Sport und Wahlpflichtfächer) mindestens die Note „04“ erreicht hat und höchstens einmal in einem nichtschriftlichen Fach eine mangelhafte Leistung erbracht hat, wird man zur Hauptphase zugelassen.
  • Wenn man eine mangelhafte Leistung in einem schriftlichen Fach ODER in zwei nichtschriftlichen Fächern erbracht hat, so muss man insgesamt einen Notendurchschnitt von „05“ erreichen.
  • Wenn man eine mangelhafte Leistung in einem schriftlichen Fach UND einem nichtschriftlichen Fach erbracht hat, so muss man insgesamt einen Notendurchschnitt von „05“ UND in einem schriftlichen Fach die Note „07“ erreichen.
  • Achtung: Eine „00“ zählt dabei wie die Note „mangelhaft“ in zwei Fächern

Was sind die Voraussetzungen für den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife?

  • Wenn man in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren in der Hauptphase folgende Kriterien erfüllt hat, so erwirbt man den schulischen Teil der Fachhochschulreife:
    • einzubringende Kurse: alle 4 L-Kurse und 11 G-Kurse (darin müssen sein: Deutsch, Pflichtfremdsprache, Mathematik, ein gleichbleibendes GW-Fach und ein gleichbleibendes NW-Fach; eine „00“ und das Seminarfach können nicht eingebracht werden)
    • 2 L-Kurse und 7 G-Kurse müssen mindestens mit „05“ abgeschlossen werde
    • es muss eine Gesamtsumme von mindestens 40 Punkten (L-Kurse bei doppelter Wertung) und 55 (G-Kurse bei einfacher Wertung) erreicht werden
  • Hinweis: Das Zeugnis für den schulischen Teil der Fachhochschulreife wird nur ausgestellt, wenn die Abiturprüfung nicht bestanden oder die Schule vorzeitig verlassen wird.

 Wann werde ich zur Abiturprüfung zugelassen?

  • Es müssen 40 Noten aus allen Halbjahren eingebracht werden und die Summe der Noten muss mindestens 200 betragen. Mindestens 32 dieser Noten müssen „05“ oder besser sein, aber keine darf „00“ lauten (wobei maximal 7 Kurse der Kernfächer unter „05“ (aber nicht „00“) sein dürfen).
  • Unter diesen Noten müssen alle Noten der 5 Prüfungsfächer sein und (soweit nicht schon dadurch abgedeckt) die Noten der folgenden Fächer:
    • alle Noten aus Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache
    • alle Noten des Pflicht-NW-Faches und des Pflicht-GW-Faches
    • mindestens zwei Noten des Religionsfaches und des Kunstfaches
    • mindestens zwei Noten aus dem Fach Spanisch, wenn Spanisch als zweite Fremdsprache belegt worden ist (wobei in keinem Halbjahr die Note „00“ erreicht wurde)

Welche Abiturprüfungen muss ich ablegen?

  • Es finden insgesamt 5 Prüfungen statt (4 schriftliche und 1 mündliche), wobei ein weiteres bereits schriftlich geprüftes Fach zusätzlich mündliche geprüft werden kann
  • alle L-Kurse (immer schriftlich), zwei der drei Kernfächer (Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache) und ein durchgehend belegtes GW-Fach müssen geprüft werden
  • das Seminarfach kann weder schriftlich noch mündlich geprüft werden
  • alle Fächer, die im Abitur geprüft werden, müssen seit der Einführungsphase durchgehend belegt worden sein (Ausnahme: Allgemeine Ethik)
  • es dürfen höchstens zwei GW-Fächer geprüft werden
  • höchstens ein zweistündig unterrichtetes Fach darf geprüft werden
  • mündliche Prüfungsfächer können alle nicht bereits geprüften Fächer sein (der G-Kurs Sport kann jedoch nicht mündlich geprüft werden).
  • Achtung: weicht die schriftliche Prüfungsnote um 4 oder mehr Punkte von der Durchschnittsnote in der Hauptphase ab, so muss eine zusätzliche mündliche Prüfung („Abweichungsprüfung“) in diesem Fach abgelegt werden.

 Welche Voraussetzungen zum Bestehen der Abiturprüfung gibt es?

  • Im Kursbereich müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden und im Prüfungsbereich müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden
    • die Prüfungsnoten werden mit dem Faktor 4 gewichtet, d.h. wenn man 5x die Note „05“ bekommt, so hat man die Mindestpunktzahl (100) erreicht
  • Im Abiturbereich müssen aber in mindestens 3 Prüfungen (und darunter muss mindestens ein L-Kurs sein) „05“ Punkte erreicht werden.

Stark ins Leben

Seit dem Schuljahr 2018/2019 ist unsere Schule am Projekt „Stark ins Leben“ beteiligt. Das Kooperationsprojekt zwischen der Sparda-Bank Südwest und dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) gibt es bereits seit 2013 und zielt darauf ab, Selbst- und Sozialkompetenzen der Schülerinnen und Schüler in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe zu stärken.

Das Projekt besteht aus zwei Phasen: in einer ersten Phase werden alle Schülerinnen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe gemeinsam in eine Jugendherberge fahren, um sich dort zwei bis drei Tage lang mit interessanten Themen zu beschäftigen: Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule führen dort Seminare zu den Themen „Biografiearbeit“, „Umgang mit Stress“ oder auch der „Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit“ durch.

Im zweiten Teil des Projekts bietet das LPM gemeinsam mit der Sparda-Bank Südwest eine Reihe von Workshops an, an denen die Schülerinnen und Schüler teilnehmen können. Alle diese Workshops finden in Saarbrücken statt.

Die Kosten des Projekts werden zu einem Großteil von der Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda-Bank übernommen.

Ansprechpartnerin an unserer Schule ist Frau Jannack (jan@gemdud.de).

 

Weitere Informationen zu dem Projekt können Sie über die folgenden Links erhalten:

Erste Lockerungen bei Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen in Schulen ab 5. März

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

vor dem Hintergrund der veränderten Corona-Lage hat die Landesregierung Erleichterungen bei den Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen in den Schulen beschlossen, die ab dem 5. März gelten und am 7.März, dem ersten Schultag nach dem Wochenende, eingeführt werden . Die Änderungen betreffen im Wesentlichen den Sport- und den Musikunterricht.

Ab dem 5. März ist die Maskenpflicht im Sportunterricht aufgehoben. Es wird jedoch empfohlen, den Sportunterricht – immer wenn das Wetter es zulässt – im Freien durchzuführen. Beim Sportunterricht in der Sporthalle wird empfohlen, so gut wie möglich Abstände einzuhalten und die Übungen möglichst kontaktfrei zu gestalten.

Ab dem 5. März 2022 muss beim Singen im Musikunterricht keine Maske mehr getragen werden. Es wird jedoch empfohlen, das Singen und auch das Spielen von Blasinstrumenten nach Möglichkeit im Freien durchzuführen. Wenn Innenräume beim Singen und beim Musizieren mit Blasinstrumenten genutzt werden, wird die Schule die einschlägigen Schutzmaßnahmen entsprechend situationsangemessen umsetzen.

Die Maskentragepflicht im sonstigen Unterrichts- und Betreuungsangebot der Schulen in Innenräumen bleibt zunächst unverändert bestehen. Im Freien, insbesondere auf dem Schulhof oder dem Schulgelände, müssen keine Masken getragen werden.

Wir möchten noch darauf hinweisen, dass die Teststrategie in den saarländischen Schulen zunächst fortgesetzt wird. D.h. in den Schulen wird vorerst wie bisher dreimal in der Woche getestet.

Wir hoffen, dass sich die Infektionslage weiter entspannt. Gerne informieren wir Sie wieder bei weiteren Anpassungen der Infektionsschutzmaßnahmen in den nächsten Wochen.

Elterninformation zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen

Galerie

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Liebe Schulgemeinschaft, das Ministerium für Bildung und Kultur hat den Schulen ein Informationsschreiben zur Weitergabe an die Erziehungsberechtigten zur Verfügung gestellt. Es geht um den Schulbetrieb unter den Pandemiebedingungen gerade in Bezug auf die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante des SARS-CoV-2 … Weiterlesen